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Berufsfeuerwehr
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand72 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW408183
Datum09.06.2007 22:27      MSG-Nr: [ 408183 ]28826 x gelesen
Infos:
  • 05.06.07 Deutscher Bundestag - Onlinepetitionsformular

  • Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Wir verwenden z.B. RWS von Hänsch, alle seit 2007 für Neufahrzeuge nur noch mit Einzelfallausnahmegenehmigungen durch die Bezirksreg. aufgrund der besch... .Rechtslagen!

    vermutlich deswegen, weil die Dinger ständig _aussen_ am Fahrzeug angebracht sind?

    andere Länder/Autobahnpolizeien setzen sogar extra Sicherungsfahrzeuge mit aufklappbaren Dachwarnschildern/-blitzleuchten usw. ein, so in NRW. Die BF DU hat sowas sogar auf ihren neuen TLFs...
    http://du.jtruckenmueller.de/2/2608/26080076.jpg


    IMNSHO die Zukunft für Einsatzfahrzeuge.

    Entweder komplett, oder nur das Leuchtkreuz mit bzw. nur die Weitwarnleuchten.

    Vgl. die Ausnahmeregelung von BaWü, die könnte IMO ein gutes Vorbild für eine bundesweite Regelung sein. Der Umweg über 53a(3) kann IMO nur ein Behelf sein, der ist ja eigentlich für was völlig anderes vorgesehen.

    Gruß,
    Henning



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    Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt