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Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Einsatzleitwagen
Sicherheitstrupp
In my Opinion = meiner Meinung nach
Strassenverkehrzulassungsordnung
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand72 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW408193
Datum09.06.2007 23:31      MSG-Nr: [ 408193 ]28924 x gelesen
Infos:
  • 05.06.07 Deutscher Bundestag - Onlinepetitionsformular

  • Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- kannst Du gleich wieder vergessen, klappt nicht (abgesehen von der Rechtslage), wegen
    - zu wenig Platz (auf dem Dach beim HLF, RW)
    - am Heck bei RTW, KTW, NEF, ELW


    Das klingt jetzt aber irgendwie so wie das Standard-Argument gegen den SiTr (haben wir keine Leute für!). Wenn ich Sicherheit will, muss ich dafür auch was tun.

    Nur um mal einen Hersteller zu nennen: Die Firma Nissen hat einige Ausführungsbeispiele und Datenblätter im Netz. IMO ist da deutlich mehr möglich, als du oben schreibst.

    Ansonsten bleibt nach der BaWü-Regelung auch noch die Variante mit einer Reihe von Warnleuchten nach 53a StVZO, wenn halt nichts anderes passt.

    Nachdem ich mich jetzt vom Einsatzstress etwas erholt habe, fällt mir übrigens auf, dass die Lösung aus S-H eigentlich noch besser ist: technische Möglichkeiten wie in BaWü, aber Benutzung uach bei langsamer Fahrt.

    Nachzulesen hier auf den Seiten 85ff.

    Gruß,
    Henning



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