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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand72 Beiträge
AutorAlex8and8er 8S., Berlin / Berlin408317
Datum10.06.2007 22:47      MSG-Nr: [ 408317 ]28864 x gelesen
Infos:
  • 05.06.07 Deutscher Bundestag - Onlinepetitionsformular

  • Geschrieben von Henning KochGeschrieben von ---Alexander Sucker--- Damit ist die Gesetzeslage doch aber eindeutig, wird nur von einigen TÜV-Angestellten nicht angewendet.
    Dagegen hilft aber keine Pedition oder Ähnliches sondern eine Rechtsabteilung.

    Du wirst dir aber viele Freunde machen, wenn du dafür sorgst dass viele Feuerwehren viele Lampen abschrauben müssen....

    Leuchten nach §53a sind erlaubt.

    Feuerwehrs möchte aber keine zusätzliche Warnfunzel haben, sondern eine ordentliche Heckwarnanlage. So, wie sie bei den anderen vorhanden ist, die auf Straßen arbeiten.

    Gruß,
    Henning


    Erinnert mich irgendwie an die Diskussion über DIN Fahrzeuge, nur mit umgekehrter Argumentation.
    Es gibt Hackwarnanlagen, die für alle Fahrzeuge zulässig sind, eben nach §53a.
    Nun gefallen diese Anlagen einigen Feuerwehren nicht und es wird lieber über Ausnahmegenehmigungen was anderes angebaut.
    Dann wird versucht dies über "örtliche Gegebenheiten" zu rechtfertigen.
    Wenn es ein GW-Öl ist, dann ist dies ein Fahrzeug zur Reinigung der der Strasse. Und dann dürfen Warnmarkierungen nach DIN 30710 angebraucht werden und damit sind dann auch Rundumkennleuchten nach §52 zulässig.
    Bei einem RTW halte ich eine solche Hackabsicherung für übertrieben, wenn ein RTW zur Absicherung auf Schnellstraßen oder BAB verwendet wird stimmt was in der AAO nicht. Und im Stadtverkehr sind die Leuchten nach $53a mehr als ausreichend.
    Und eine Anbringung im Fahrzeuginneren ist kein Kunststück. Etwas vertieft einbauen und davor eine Plexiglasscheibe. Damit ist die Leuchte gleichzeitig noch gegen Abfahren und Witterung geschützt.

    Wenn das Ganze bei der Ausschreibung bedacht wurde ("Heckwarneinrichtung gelb mit Zulassung nach §53a StVZO") wird der Aufbauhersteller auch was passendes Anbieten.


    Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
    Und das ist gut so.

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