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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand72 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW408318
Datum10.06.2007 23:01      MSG-Nr: [ 408318 ]28810 x gelesen
Infos:
  • 05.06.07 Deutscher Bundestag - Onlinepetitionsformular

  • Hallo!

    Geschrieben von ---Alexander Sucker--- Wenn es ein GW-Öl ist, dann ist dies ein Fahrzeug zur Reinigung der der Strasse. Und dann dürfen Warnmarkierungen nach DIN 30710 angebraucht werden

    gleich das nächste heikle Thema:

    Da soll es doch Feuerwehren geben, die solche Markierungen auch an Löschfahrzeugen anbringen, oder Konturbeklebungen an Fahrzeugen <6m Länge. Oder noch ganz andere reflektierende Beklebungen...

    Baustellen und Diskussionsthemen gibts da genug ;-)

    Gruß,
    Henning



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    Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt