alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand72 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW408342
Datum11.06.2007 08:59      MSG-Nr: [ 408342 ]28719 x gelesen
Infos:
  • 05.06.07 Deutscher Bundestag - Onlinepetitionsformular

  • Geschrieben von Alexander SuckerWenn es ein GW-Öl ist, dann ist dies ein Fahrzeug zur Reinigung der der Strasse. Und dann dürfen Warnmarkierungen nach DIN 30710 angebraucht werden und damit sind dann auch Rundumkennleuchten nach §52 zulässig.

    1. Wir haben so ein Fahrzeug.
    2. Nein, das ist kein "Straßenreinigungsfahrzeug", sondern ein SoKFZ Fw (weil sonst Probleme mit der SoSi-Anlage, Farbe usw.)
    3. § 52(4) gilt nicht, weil Fw da nicht genannt ist!
    Hab ich alles aber schon mal erklärt..

    Geschrieben von Alexander SuckerWenn das Ganze bei der Ausschreibung bedacht wurde ("Heckwarneinrichtung gelb mit Zulassung nach §53a StVZO") wird der Aufbauhersteller auch was passendes Anbieten.

    Witzbold, guck Dir unsere Ausschreibungen mal genauer an, TROTZDEM brauchen wir wie n-fach erklärt für JEDES Fzg seit 2007 eine Ausnahmegenehmigung in NRW...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.133


    Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt