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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
As Far As I Know - Soweit ich weiß
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand72 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW408408
Datum11.06.2007 13:00      MSG-Nr: [ 408408 ]28822 x gelesen
Infos:
  • 05.06.07 Deutscher Bundestag - Onlinepetitionsformular

  • Mahlzeit!

    Geschrieben von Ulrich CimolinoDIN 30710:
    vgl. auch
    3M-Präsi, S. 6
    Ist nicht nur eine "Container-Kennz.", sondern gibts schon ganz lang als Warnmarkierung für Fw-Fzge. Schlaue Fwen haben das schon weit vor der Umrißbeklebung genutzt...

    Jetzt könnte man natürlich wieder auf den tollen Gedanken kommen, dass das ja auch nicht abgedeckt wäre, weil wir ja auch nicht unter § 52(4) fallen


    Vor allem fallen wir aber auch nicht unter die dort genannten Absätze 6 und 7 von §35 StVO.

    Die Auslegung solcher Vorschriften ist in der Tat nicht sehr konsequent.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoZur Umrißbeklebung:
    Die Regelungen der ECE 104 gelten für JEDERMANN.


    für Jedermann, dessen Fahrzeug mindestens 6 Meter lang ist...

    Nebenbei gibt es da auch genug Halter, bei deren Fahrzeugen das notwendige Prüfzeichen auf der Reflexolie nicht vorhanden ist...

    Geschrieben von Ulrich CimolinoÜbrigens hätten wir auch dieses regelmäßige Diskussionsproblem nicht, wenn Feuerwehrs das einfach in die Grundnormen z.B. DIN 14502 mit aufnehmen würde.

    Die allgemeinen Anforderungen?
    AFAIK ist die doch immer noch im Entwurfsstadium.
    So lange (bzw. dort wo) deren Anwendung nicht vorgeschrieben ist, habe ich aber so meine Zweifel ob die Nennung in so einer Norm eine straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit bewirkt.

    *grübel*

    Obwohl, geht das bei der NEF-Leuchtreklame auch über diesen Weg?

    Gruß,
    Henning



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