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If I remember correctly - Wenn ich mich recht erinnere ...
Strassenverkehrzulassungsordnung
Notarzteinsatzfahrzeug
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand72 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW408451
Datum11.06.2007 15:45      MSG-Nr: [ 408451 ]28790 x gelesen
Infos:
  • 05.06.07 Deutscher Bundestag - Onlinepetitionsformular

  • Mahlzeit!

    Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Henning KochSo lange (bzw. dort wo) deren Anwendung nicht vorgeschrieben ist, habe ich aber so meine Zweifel ob die Nennung in so einer Norm eine straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit bewirkt.

    Nein, aber man hätte eine Aussage eine großen "interessierten Gruppe" - und so drehen sich alle einzeln für sich munter weiter im Kreis.


    In die gleiche Richtung geht ja mein Wunsch nach einer einheitlichen Forderung, die es in ähnlicher Form bei ähnlichen Anwendungen (Arbeitsstellen) schon gibt.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Henning KochObwohl, geht das bei der NEF-Leuchtreklame auch über diesen Weg?

    Nein, natürlich nicht, ist ja auch kein "Fw-Fahrzeug"... :-(


    Sry. für meine unpräzise Formulierung:
    IIRC fordert die NEF-DIN doch ein beleuchtbares Schild 'Notarzt'.

    Ist das Straßenverkehrsrechtlich eine "Rotkreuz-Leuchte" i.S.d. §52 (5) StVZO (ist also das NEF ein Krankenkraftwagen), oder ist die erlaubt, weil sie in der NEF-DIN gefordert wird?

    Gruß,
    Henning



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