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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand | 72 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 408451 | ||
Datum | 11.06.2007 15:45 MSG-Nr: [ 408451 ] | 28790 x gelesen | ||
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Mahlzeit! Geschrieben von Ulrich Cimolino Geschrieben von Henning KochSo lange (bzw. dort wo) deren Anwendung nicht vorgeschrieben ist, habe ich aber so meine Zweifel ob die Nennung in so einer Norm eine straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit bewirkt. In die gleiche Richtung geht ja mein Wunsch nach einer einheitlichen Forderung, die es in ähnlicher Form bei ähnlichen Anwendungen (Arbeitsstellen) schon gibt. Geschrieben von Ulrich Cimolino Geschrieben von Henning KochObwohl, geht das bei der NEF-Leuchtreklame auch über diesen Weg? Sry. für meine unpräzise Formulierung: IIRC fordert die NEF-DIN doch ein beleuchtbares Schild 'Notarzt'. Ist das Straßenverkehrsrechtlich eine "Rotkreuz-Leuchte" i.S.d. §52 (5) StVZO (ist also das NEF ein Krankenkraftwagen), oder ist die erlaubt, weil sie in der NEF-DIN gefordert wird? Gruß, Henning | ||||
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