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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikAusbildung zurück
ThemaSind 'unsere' Prüfungen zu leichtg? war: Urteil gegen Brandstifter...67 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen408903
Datum13.06.2007 14:29      MSG-Nr: [ 408903 ]13994 x gelesen
Infos:
  • 13.06.07 Feuerwehr-Dienstvorschrift 2

  • Geschrieben von Friedo LückingWenn mans so sieht, sicher. Aber es macht wohl wenig Sinn, einerseits im Rahmen der AUsbildungsabteilung etwas anderes auszubilden als dann in den Einheiten. Zumal gewisse Dinge ja seitens der Wehrführung vorgegeben werden.

    Nun ja, eure Wehrführung kann zwar nach unten Vorgaben machen, muss sich aber andererseits an die Vorgaben "von oben" halten, damit eure Ausbildungen auch anerkannt werden.

    Und dazu sagt die FwDV 2 im Abschnitt 2.1:

    Die DV ist vom Innenministerium eingeführt, damit also "Vorgabe von oben". Die entsprechenden Inhalte sind demnach auszubilden. Als Mindestzeit nennt die DV 2 70 Stunden. Desweiteren verweist die DV 2 auf die DV 3, in der wiederum gibt es keinen 3er-Angriffstrupp.

    Es steht euch natürlich frei, den Lerninhalt nach DV 2 zu erweitern. Wenn ihr mehr - oder Sonderlösungen - ausbilden wollt, verlängert sich der Lehrgang halt entsprechend. Dann wäre eurer Lehrgang z.B. 100 Stunden lang.

    Grüße

    Micha



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