News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Landesfeuerwehrschule
RubrikAusbildung zurück
ThemaSind 'unsere' Prüfungen zu leichtg? war: Urteil gegen Brandstifter...67 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen409027
Datum14.06.2007 05:23      MSG-Nr: [ 409027 ]14066 x gelesen
Infos:
  • 13.06.07 Feuerwehr-Dienstvorschrift 2

  • Sehe ich genauso. Sicher, wenn einer eklatante Mängel zeigt und davon auszugehen ist, dass er an der Einsatzstelle sich und andere gefährdet, ist ein Aussieben sicherlich notwendig. Wenn sich aber in der Prüfung zeigt, dass derjenige akut Prüfungsprobleme hat (kann ja sein), sehe ich keinen Grund darin, denjenigen durchrasseln zu lassen. Ein nett gemeinter Hinweis, bei Folgelehrgängen aber am Problem XY zu arbeiten, sollte aber auch erfolgen...

    Leider sieht die Praxis nicht selten so aus, daß der Lehrgangsteilnehmer doch irgendwie durchgedrückt wird (zumindest auf Kreisebene) und bei jedem einzelnen Lehrgang besagten guten Rat erhalten.

    Irgendwann landen dann einige von denen auch auf dem Gruppenführerlehrgang, nicht zuletzt auch deswegen weil die einige Führungskräfte daraum drücken wollen dem FA seine einschränkungen aufzuzeigen und das dann lieber durch die LFS erledigen lassen (vermutlich jedoch nur bei BL wo die Lehrgänge für die Gemeinden kostenneutral sind). Als Folge daraus besteht der Kandidat den Lehrgang dann nicht und ist entsprechend verwundert oder aber er wird (auch da sind mir einige Fälle bekannt) irgendwie durchgedrückt und erhält erneut den bekannten Ratschlag...

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.143


    Sind 'unsere' Prüfungen zu leichtg? war: Urteil gegen Brandstifter... - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt