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Thema | Sind 'unsere' Prüfungen zu leichtg? war: Urteil gegen Brandstifter... | 67 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 409057 | |||
Datum | 14.06.2007 10:30 MSG-Nr: [ 409057 ] | 14036 x gelesen | |||
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Die Praxis, die ich kenne, ist mittlerweile, dass im Falle von eklatanten Problemen der SBI oder WeFü einen Anruf vom Lehrgangsleiter erhält und die Probleme anspricht. War nicht immer so. Das mit den Anrufen ist schon mal ein erster sinnvoller Schritt. Doch wie sind die Reaktionen der Angerufenen? Handeln sie entsprechend oder nehmen sie es einfach nur kurz zurKenntnis? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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