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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kostenstelle Löschwasserversorgung in d.Gemeinde- wo Gelder einplanen? | 4 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 409728 | ||
Datum | 17.06.2007 20:30 MSG-Nr: [ 409728 ] | 4350 x gelesen | ||
Geschrieben von Lars Ballhause Dürfte die Gemeinde diese Kosten in den Feuerwehrhaushalt einrechnen (dann hätten wir quasi kaum Mittel für Ausrüstung/Bekleidung) oder wäre das eine andere Kostenstelle? Die Gemeinde kann in ihren Haushaltsstellen ziemlich viel schieben, wenn sie das will. Entscheidend ist, dass dabei die Kernaufgaben nicht vernachlässigt werden. Die Hydranten- bzw. Trinkwasserversorgung (das wären alles investive Kosten) haben aber mit dem Unterhaltsetat für Schläuche, PSA usw. nichts zu tun! Außerdem hängt das wiederum u.a. davon ab, wer überhaupt das Hydranten-/Trinkwasserversorgnungsnetz aufbaut (gebaut hat) bzw. jetzt unterhält. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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