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Löschgruppenfahrzeug
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMindestausstattung gesetzlich geregelt?18 Beiträge
AutorMark8 B.8, Neustadt / Bayern409759
Datum17.06.2007 22:18      MSG-Nr: [ 409759 ]6497 x gelesen

Hallo, danke für die Umfangreiche Antwort!

Als Feedback vielleicht noch etwas dazu:

Geschrieben von Stephan BreuerErfolgt auch umgekehrt der Einsatz der Ortsteilfeuerwehr im Hauptort?

Der Einsatz unsererseits erfolgt wenn im Hauptort größere Schadensfälle sind.
Bisher waren es das nur Überschwemmungen. Hier werden wir als Ortsteilwehr als 1. Alarmiert da wir als einzige der Ortsteilwehren über eine Funkalarmierung verfügen.

Geschrieben von Stephan Breuer Ist auf Grund der Topografie und Löschwasserversorgung der kombinierte Einsatz von TS und FP zumindest gelegentlich erforderlich

Bisher war es Gott sei dank noch nicht erforderlich aber es gibt verschiedene Objekte bei denen ein Löschangriff nur über lange Schlauchstrecken möglich ist.


Geschrieben von Stephan Breuer Stehen im Ortsteil Gebäude, bei denen eine Menschenrettung/zweiter Angriffsweg über 4 teilige Steckleiter oder Schiebleiter (Zusatzbeladung beim LF 10/6 auf Wunsch) erforderlich ist?

Ja, Kindergarten u.ä Gebäude sind vorhanden bei denen nur ein Angriffsweg bzw. Fluchtweg besteht.


Geschrieben von Stephan Breuer Wird auf Grund der Brandlast im Gewerbegebiet eine Schaumausrüstung benötigt (mehr Schaummittel als die 40L auf dem TSF)

Kann ich leider nicht sagen. Geht man bei Biogasanlagen denn mit Schaum vor?
Bisher hatten wir noch keine Schaumausrüstung und für diese Anlagen haben wir bisher auch keine Ausbildung, Einweisung o.ä. bekommen da sie erst in Betrieb gehen.
Das weitere Gewerbegebiet ist gerade in Planung und da steht noch nichts fest welche Betriebe etc. sich da ansiedeln werden.



Geschrieben von Stephan Breuer Stehen genug Fahrer für ein solches Fahrzeug zur Verfügung?

Wenn dann kommt nur ein abgelastetes LF Straße (7,5t) in Frage das man auch mit dem alten 3er fahren kann.
Der ist bisher auch nötig, nachwachsende Maschinisten brauchen beim jetzigen LF8 auch den Führerschein der Klasse C1.



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