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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mindestausstattung gesetzlich geregelt? | 18 Beiträge | ||
Autor | Mark8 B.8, Neustadt / Bayern | 409769 | ||
Datum | 17.06.2007 22:59 MSG-Nr: [ 409769 ] | 6498 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Ich halte ein LF 10/6 mit 7490 kg zGM bei Euro 4 für kaum vernünftig realisierbar. Hier ein Zitat einer Pressemitteilung der Regierung von Obb. Das Löschgruppenfahrzeug LF 10/6: "Die zulässige Gesamtmasse ist bei Straßenantrieb auf 7,5 t und bei Allradantrieb auf 10,5 t begrenzt." Das Einschnitte in der Beladung dabei entstehen gegenüber 10,5t ist klar, man kann aber nicht alles haben ;-) Das Problem mit Euro 4 was daraus entsteht sollte doch bei den Fahrzeugausrüstern bleiben und nicht bei der Feuerwehr. | ||||
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