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Staffellöschfahrzeug
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMindestausstattung gesetzlich geregelt?18 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW409801
Datum18.06.2007 09:30      MSG-Nr: [ 409801 ]6501 x gelesen

Geschrieben von Christof StroblGeschrieben von Mark Berthold
Das Problem mit Euro 4 was daraus entsteht sollte doch bei den Fahrzeugausrüstern bleiben und nicht bei der Feuerwehr.

Würde ich nicht sagen. Die Aufbauhersteller bauen dir ein LF10/6 auf ein Fahrgestell mit 7,5t, das ist klar. Ob da allerdings mit Euro 4 ein vernünftiges Fahrzeug (komplette Normbeladung usw.) dabei raus kommt, ist dem Hersteller ziemlich egal!


Als einziger Hersteller bietet m.W. derzeit Rosenbauer in der CL-Serie ein angeblich (noch) mit 7,5 t realisierbares LF 10/6 an. Ob das mit der neuen Norm auch noch geht, keine Ahnung?
Der Rest musste schon mit Euro3 gewaltige Klimmzüge machen (Alu-Felgen usw.). Ob die Fahrzeuge dann aber wirklich (!) am Standort unter 7,5 t liegen, steht sowieso auf einem anderen Blatt.

LF 10/6 machen heute schon lang nicht mehr unter 7,5 t Sinn, weil jede Zusatzbeladungsmöglichkeit fehlt.
TSF-W mit 7,5 t sind keine - und weil das Loch zwischen TSF-W und in Richtung altes LF 16/12 enteilende LF 10/6 immer größer geworden ist, wurde "Käthe" geboren (MLF bzw. StLF 10/6).

Hatten wir schon n-fach, more auf zig Seiten in:
http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/einsatzfahrzeuge_-_typen.html


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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