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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mindestausstattung gesetzlich geregelt? | 18 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 409801 | ||
Datum | 18.06.2007 09:30 MSG-Nr: [ 409801 ] | 6501 x gelesen | ||
Geschrieben von Christof Strobl Geschrieben von Mark Berthold Als einziger Hersteller bietet m.W. derzeit Rosenbauer in der CL-Serie ein angeblich (noch) mit 7,5 t realisierbares LF 10/6 an. Ob das mit der neuen Norm auch noch geht, keine Ahnung? Der Rest musste schon mit Euro3 gewaltige Klimmzüge machen (Alu-Felgen usw.). Ob die Fahrzeuge dann aber wirklich (!) am Standort unter 7,5 t liegen, steht sowieso auf einem anderen Blatt. LF 10/6 machen heute schon lang nicht mehr unter 7,5 t Sinn, weil jede Zusatzbeladungsmöglichkeit fehlt. TSF-W mit 7,5 t sind keine - und weil das Loch zwischen TSF-W und in Richtung altes LF 16/12 enteilende LF 10/6 immer größer geworden ist, wurde "Käthe" geboren (MLF bzw. StLF 10/6). Hatten wir schon n-fach, more auf zig Seiten in: http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/einsatzfahrzeuge_-_typen.html ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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