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RubrikAtemschutz zurück
Thema2 mal Atemschutzunterweisung/-übung in 2 Feuerwehren4 Beiträge
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen410033
Datum19.06.2007 10:22      MSG-Nr: [ 410033 ]4568 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Martin PfisterMuss ich dann die jährliche Unterweisung und auch Übung, falls kein Einsatz ist, in beiden Wehren ableisten, oder reicht dann das Ganze einmal.

Es reicht einmal, da die Übung etc personenbezogen vorgeschrieben sind. Je nach Art und Weise der Unterweisung kann es aber auch durchaus Sinn machen, die an beiden Standorten zu machen.

Geschrieben von Martin PfisterWie ist das dann mit dem Atemschutznachweishäftchen?
Das wird in beiden Wehren geführt. Muss ich dann der einen Wehr gescheid geben, wenn ich in der anderen eine Einsatz/Übung hatte?


Auch der Atemschutznachweis ist normalerweise personengebunden. Eine Führung an beiden Standorten macht eigentlich nach Dv7 keinen Sinn ;).

MfG

Ingo


--

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