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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | 2 mal Atemschutzunterweisung/-übung in 2 Feuerwehren | 4 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 410033 | ||
Datum | 19.06.2007 10:22 MSG-Nr: [ 410033 ] | 4568 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Martin Pfister Muss ich dann die jährliche Unterweisung und auch Übung, falls kein Einsatz ist, in beiden Wehren ableisten, oder reicht dann das Ganze einmal. Es reicht einmal, da die Übung etc personenbezogen vorgeschrieben sind. Je nach Art und Weise der Unterweisung kann es aber auch durchaus Sinn machen, die an beiden Standorten zu machen. Geschrieben von Martin Pfister Wie ist das dann mit dem Atemschutznachweishäftchen? Auch der Atemschutznachweis ist normalerweise personengebunden. Eine Führung an beiden Standorten macht eigentlich nach Dv7 keinen Sinn ;). MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] Eckhaubertreffen 2007 - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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