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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand | 72 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 410948 | ||
Datum | 23.06.2007 10:11 MSG-Nr: [ 410948 ] | 28761 x gelesen | ||
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Geschrieben von Magnus Hammerl Absolut sehenswert! Zeigt die Missstände zwar ironisch, aber nicht ins lächerliche ziehend, auf. Ja, sehr gut gemacht und m.E. die einzige Möglichkeit, wie wir als Fw da noch was bewirken können, weil uns anders offensichtlich keiner zuhört. Leider sind einige Inhalte falsch dargestellt (aber das fällt wohl kaum einem auf...): - Orange sieht man schlicht besser und weiter (blau wurde ja auch nur aus Luftschutzgründen statt rot eingeführt!) - Die Leuchtcharakteristik ist eine andere (v.a. der Weitwarnblitzlampen - da bringt einer der Kdt ganz schön was durcheinander) - Es war kein TÜV-Beamter aus Sachsen, sondern m.W. einer aus dem Ministerium der da den Wirbel im letzten Jahr wieder neu verursachte - und der TÜV vollstreckt halt jetzt, wie es im Text steht. - Strittig ist, ob abgedeckte Warnlampen (wie die abnehmbaren) erlaubt wären, aber das ist schon höhere Gesetzestextinterpretation... ;-) (es geht darum, wie "im Fahrzeug angebracht" nach § 53a (4) StVZO interpretiert wird...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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