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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Digitalfunk und ausländische Einheiten | 24 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8P., Berchtesgaden / Bayern (BY) | 411183 | ||
Datum | 25.06.2007 15:19 MSG-Nr: [ 411183 ] | 8172 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch Ja, "Funkgeräte" war das was ich meinte, als ich "2 Funkgeräte" schrieb ;-);-) Geschrieben von Henning Koch Ich gehe allerdings zunächst mal davon aus, dass man (legal) mit einem Funkgerät nur am BOS-Funk eines Staaates teilnehmen kann, und zur Kommunikation mit z.B. den österreichischen Kollegen ein österreichisches FuG neben das deutsche FuG legen muss (also 2 Funkgeräte).So wird es in der Regel auch gemacht. Zum Teil läuft das aber auch nur "vor Ort" durch mündliche Absprache (also nicht über Funk) und im Vorfeld per Telefon. Die rechtliche Frage (umschalten kann man ja jetzt theoretisch auch ein eigenes analoges Gerät) könnte auch eine Ergänzung zu meiner ursprünglichen Frage sein: Darf man sich zukünftig mit einem deutschen Gerät dann einfach in ein anderes Ländernetz einwählen und umgekehrt (gleiche Technik vorausgesetzt) oder muss man dann wieder offiziell zwei Geräte verwenden? Gruss Thomas Alles meine persönliche Meinung! | ||||
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