News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaNeubeschaffung von Feuerwehr Haltegurten68 Beiträge
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen412238
Datum30.06.2007 17:21      MSG-Nr: [ 412238 ]18257 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Jens HärtwigHallo
Wer gibt euch das Recht auf den Feuerwehrhaltegurt zu verzichten.er gehört nach den geltenden UVV zur persönlichen Schutzausrüstung.Wenn einen eurer Kameraden im Einsatz etwas passiert
und die Unfallkassen weisen euch nach , das ihr den Gurt nicht angelegt hattet ,können sich euer Wehrleiter und der betreffende Einsatzleiter ,schon mal ein Zimmer in der nächsten JVA aussuchen

Das ist genau der Quark, den auch Ausbilder gerne verzapfen, wenn sie keine Ahnung haben.
Das "Hallo" war die einzige korrekte Aussage in deinem Beitrag.


Gruß
Markus

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.171


Neubeschaffung von Feuerwehr Haltegurten - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt