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| Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
| Thema | Neubeschaffung von Feuerwehr Haltegurten | 68 Beiträge | ||
| Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 412370 | ||
| Datum | 01.07.2007 22:41 MSG-Nr: [ 412370 ] | 18223 x gelesen | ||
Geschrieben von Carmen Fuchs Gefällt mir! Eine Gefährdungsanalyse hat jedoch die Gemeinde zu machen. Die UK fordert es nicht. Sprechen wir von dieser Unfallkasse, die auf der verlinkten Seite informiert, die GUV-V A 1 eigeführt zu haben? Dann mach bitte mal die GUV-V A 1 auf und lies § § Abs. 1,3 und 5. Selbst wenn die FwDVen als Grundlage für die Gefährdungsanalyse angesehen werden (Was auch schon eine interessante Annnahme seitens der Unfallkassen darstallen dürfte, da sie kaum rechtsverbildlich über die Umsetzung des Bundesgesetzes Arbeitsschutzgesetz entscheiden dürften) wird sich da zumindest noch Jemand ergänzend über die Grenzen und Wechselwirkungen von Schutzausrüstungen Gedanken machen müssen, wenn die Sache sauber sein soll. Geschrieben von Carmen Fuchs Wenn ich mich nun weigere mit der zugelassenen PSA in den Innenangriff zu gehen (oder gehen zu lassen) kann das dann keine rechtlichen Konsequenzen für mich haben? Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten. Du äußerst Deine diesbezügliche Betroffenheit schriftlich gegenüber Stadt und Leiter der Feuerwehr und weist darauf hin, unter den gegebenen Bedingungen für bestimmte Einsatzszenarien nicht die Veranwortung übernehmen zu können. Weiteres Vorgehen je nach der (schriftlichen) Antwort darauf. Wenn Du erst im Einsatzfall etwas ablehnst, dann hast Du in der Tat verloren. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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