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| Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
| Thema | Maximales Alter von Feuerwehr-Schutzkleidung | 9 Beiträge | ||
| Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 412454 | ||
| Datum | 02.07.2007 13:22 MSG-Nr: [ 412454 ] | 12321 x gelesen | ||
Nö, schwierig in dem Sinne nicht, aber es funktioniert mal wieder andersherum: Alle Schutzausrüstungen, die nicht vom Hersteller mit einem Ablaufdatum versehen wurde, für die es keine anderen Beschränkungen der Lebensdauer gibt und die technisch intakt sind dürfen grundsätzlich so lange benutzt werden, bis sie aufgebraucht oder verschlissen sind. Aber: Die Schutzausrüstungen müssen eine ausreichende Schutzstufe für die zu erwartenden Einsatzzwecke aufweisen. Wer also keine vollständige Brandbekämpfungsüberbekleidung hat, darf spätestens auf der Basis der Gefährdungsanalyse eben nicht in den Innenangriff. Darüber hinaus muß die Kommune eine den örtlichen Gegebenheiten angemessene Feuerwehr unterhalten, diese sollte also grundsätzlich auch nach anerkannten Regeln der Technik fähig sein Innenangriffe durchzuführen. Wenn genug FA mit den neuen Bekleidungssystemen ausgestattet sind, um eine hinreichend leistungsfähige Schadensabwehr sicherzustellen dann müssen die anderen Bekleidungen nicht zwangsläufig irgendwann vor dem Verschleiß ersetzt werden. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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