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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | LKW-Führerscheine in der FFW | 95 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 413150 | ||
Datum | 05.07.2007 09:49 MSG-Nr: [ 413150 ] | 28866 x gelesen | ||
Hallo, ich kenne viele Kommunen, die das so regeln, dass sie dir den Führerschein ganz oder größtenteils bezahlen, du dich dafür im Gegenzug aber verpflichtest, in den nächsten X Jahren für den Einsatz- und Übungsdienst zur Verfügung zu stehen. Verlässt du die Feuerwehr vorzeitig, musst du die Kosten anteilig zurückzahlen, also 1/X der Zuwendung für jedes Jahr vor Fristablauf. Grüße Micha | ||||
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