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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsätze über Kreis- bzw . Verwaltunggrenzen | 14 Beiträge | ||
Autor | Nico8 M.8, Langhagen / Mecklenburg-Vorpommern | 413410 | ||
Datum | 05.07.2007 21:02 MSG-Nr: [ 413410 ] | 6570 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Michael Wulf Wenn B dann aus einem anderen Kreis ist, dann muss deine Leitstelle halt bei der Leitstelle von B anrufen und sagen "Mach Rabatz in B". Klappt ohne Probleme, wenn das so in deiner AAO steht. ...wie dass funktioniert, ist uns doch klar! Es geht doch nur darum, dass ebenbestimmte Leute sich über genau diese offiziell festgehaltene Regelung, eben die AAO Gedanken machen. Und diese Gedanken möchte ich gern entkräften. Gruß Nico ------------------------------- Mein Text, meine Meinung! | ||||
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