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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kostenpflicht von Fehlalarmen der BMA | 4 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g M8., Kerpen / NRW | 413591 | ||
Datum | 06.07.2007 21:42 MSG-Nr: [ 413591 ] | 4978 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Hallo Christian, sollte mal die städtische Satzung geändert werden, würde ich die Problematik klar darin verankern. Ebenso würde ich für den Fehleinsatz einen Pauschalbetrag ansetzen (i.d.R. Fahrzeug und Besatzung der Wache/BF = LF und DL). Aber auch jetzt besteht die Möglichkeit zur Kostenerstattung, Du hast den § 41 Abs.6 ja richtig zitiert (z.B. ein Chinese, der mit Räucherstäbchen unter einem Melder den Raum vernebelt hat!! Der musste zahlen und hat das auch gemacht). Viele Grüße Wolfgang | ||||
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