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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÜbungsfeuer3 Beiträge
AutorGerr8it 8S., Hückelhoven / NRW413648
Datum07.07.2007 11:42      MSG-Nr: [ 413648 ]3977 x gelesen

Halllo,

Nach einem Schreiben des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg vom 07. 07. 1999 Az.: 43-152/6 unterliegt das gelegentliche Entfachen von Feuern zu Ausbildungs- und Übungszwecken nicht dem Bundesimmissionsschutzgesetz

gibt es eine Stellungnahme aus NRW bezüglich der Ausnahme von dem Bundesimmissionsschutzgesetz?

und wie ist in BaWü gelegentliches Entfachen Definiert?


Gruß aus Hückelhoven


Gerrit


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