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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstjahre | 23 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g M8., Kerpen / NRW | 413857 | ||
Datum | 08.07.2007 20:03 MSG-Nr: [ 413857 ] | 7733 x gelesen | ||
Hi Sven, hast ja tolle Antworten erhalten. Die Dienstzeiten müssen angerechnet werden, beginnend von der Jugendfeuerwehr aufwärts, wenn man diese Bescheinigen kann. Das einzigste, was der Stadtbrandmeister machen kann, ist dem Kameraden einen bereits absolvierten Lehrgang noch mal machen zu lassen. Gruß aus Kerpen Wolfgang | ||||
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