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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Alamierungskonzepte - Grundlagen (Hessen) | 15 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 414039 | ||
Datum | 09.07.2007 16:13 MSG-Nr: [ 414039 ] | 7123 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Nils von BRINCKEN Gibt es ein "Recht" eines Feuerwehrangehörigen alamiert zu werden? Soweit ich informiert bin: nein. Geschrieben von Nils von BRINCKEN Mich interessiert folgende Überlegung: Wenn in einer 20 Mann starken FF nur zehn mit FME ausgestattet werden können - was macht der Rest? Erwartungsvoll auf die Sirene zeigen und hoffen, dass die ausgelöst wird? Wenn die Anzahl der alarmierten FA ausreicht, um die Fahrzeuge adäquat zu besetzen hat der Rest rein auf den Gesetzestext bezogen argumentativ schlechte Karten. Wobei ich es für unwahrscheinlich erachte, dass die Alarmierung von 10 Personen ausreicht, um die Fahrzeuge sicher ausreichend zu besetzen... MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] Eckhaubertreffen 2007 2. Vockenhäuser Fachtagung THL - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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