Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Neues Gesetz für Brand- und Katastrophenschutz in SH | 7 Beiträge |
Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 414554 |
Datum | 11.07.2007 21:10 MSG-Nr: [ 414554 ] | 6204 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Moin,
Neues Gesetz für den Brand- und Katastrophenschutz
Schleswig-Holsteins ehrenamtliche Feuerwehrleute und Katastrophenschützer sollen besser abgesichert werden, wenn sie sich im Einsatz verletzen oder erkranken. Das ist ein Kernpunkt eines überfraktionell befürworteten Regierungsentwurfs zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes.
Künftig sollen die Arbeitgeber von ehrenamtlichen Feuerwehrleuten und THW_ oder DLRG-Mitgliedern verpflichtet werden, Lohn und Sozialleistungen sechs Wochen lang in vollem Umfang weiterzuzahlen. Dies ist bislang nicht eindeutig geregelt.
Weitere Punkte des Gesetzentwurfs, der im Innen- und Rechtsausschuss sowie im Wirtschaftsausschuss beraten wird: Amts-Wehrführern können bis zu drei Stellvertreter zur Seite gestellt werden. Damit reagiert das Innenministerium auf die größer gewordenen Ämter und Gemeinden. So haben sich die Zuständigkeitsbereiche der Feuerwehr-Chefs auf bis zu 30 Orts-Wehren ausgeweitet. Und: Die Altersgrenze für aktive Mitglieder soll von 65 auf 67 Jahre angehoben werden.
(Quelle: "Der Landtag Schleswig-Holstein" Nr. 6, Juli 2007)
Drucksache 16/1404
MkG
Karsten Wallath
Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön.
Feuerwehr Heikendorf
Brandschutzerziehung
LZG Kreis Plön
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