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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNeues Gesetz für Brand- und Katastrophenschutz in SH7 Beiträge
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen414555
Datum11.07.2007 21:19      MSG-Nr: [ 414555 ]4658 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Der Landtag Schleswig-HolsteinDie Altersgrenze für aktive Mitglieder soll von 65 auf 67 Jahre angehoben werden.
Dann wird es ja langsam Zeit, sich Gedanken um eine neue Alterstufe in der G 26.3 zu machen, oder soll ein 67-jähriger genau so geprüft werden wie so ein 50-jähriger Jungspund. ;-)

Nachtigall, ick hör dir trapsen ...


Gruß
Markus

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