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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Neues Gesetz für Brand- und Katastrophenschutz in SH | 7 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 414555 | ||
Datum | 11.07.2007 21:19 MSG-Nr: [ 414555 ] | 4658 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Der Landtag Schleswig-Holstein Die Altersgrenze für aktive Mitglieder soll von 65 auf 67 Jahre angehoben werden. Dann wird es ja langsam Zeit, sich Gedanken um eine neue Alterstufe in der G 26.3 zu machen, oder soll ein 67-jähriger genau so geprüft werden wie so ein 50-jähriger Jungspund. ;-) Nachtigall, ick hör dir trapsen ... Gruß Markus | ||||
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