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Feuerwehrmann
Landesfeuerwehrverband
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNeues Gesetz für Brand- und Katastrophenschutz in SH7 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW414575
Datum11.07.2007 22:04      MSG-Nr: [ 414575 ]4532 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Karsten WallathKünftig sollen die Arbeitgeber von ehrenamtlichen Feuerwehrleuten und THW_ oder DLRG-Mitgliedern verpflichtet werden, Lohn und Sozialleistungen sechs Wochen lang in vollem Umfang weiterzuzahlen.

Ein Grund mehr keine freiwlligen Feuerwehrangehörigen einzustellen! *kopfschüttel*
Ich dachte es wäre so schon schwer genug, mit den Arbeitgebern klar zu kommen. Wie wäre es die Gemeinde zahlt wie der Arbeitgeber müsste? Schließlich heimst die Gemeinde die Vorteile durch ehrenamtliche Feuerwehrangehörige ein. Aber vielleicht habe ich den Text ja auch nur Mißverstanden.

Geschrieben von Karsten WallathSo haben sich die Zuständigkeitsbereiche der Feuerwehr-Chefs auf bis zu 30 Orts-Wehren ausgeweitet.
Komische Struktur. Wäre es da nicht sinnvoller Zwischenebenen einzuführen?

Geschrieben von Karsten WallathDie Altersgrenze für aktive Mitglieder soll von 65 auf 67 Jahre angehoben werden.
Das ist schon hart! Wir Weicheier in NRW streiten über die Anhebung der Altersgrenze von 60 auf 63 auf Antrag des FM (SB). In SH werden vermutlich noch 60-jährige geworben, die mit der Grundausbildung anfangen, 7 Jahre das lohnt sich doch noch! ;-)
Da hat der LFV SH ja auch bestimmt schon den Auftrag eine Kommission zu bilden, die ein Abzeichen für 50-jährige Teilnahme am Leistungsnachweis zu entwerfen.

Gruß
Sven



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