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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Neues Gesetz für Brand- und Katastrophenschutz in SH | 7 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 414606 | ||
Datum | 12.07.2007 00:11 MSG-Nr: [ 414606 ] | 4505 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Ein Grund mehr keine freiwlligen Feuerwehrangehörigen einzustellen! *kopfschüttel* Ich vermute mißverstanden. Auch in Ba-Wü zahlt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall an den FM weiter. Nur kann er sich diese Kosten wenn die Verletzung oder Erkrankung aus dem Feuerwehrdienst stammt von der Gemeinde ersetzen lassen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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