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Feuerwehrmann
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNeues Gesetz für Brand- und Katastrophenschutz in SH7 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg414606
Datum12.07.2007 00:11      MSG-Nr: [ 414606 ]4505 x gelesen

Geschrieben von Sven TönnemannEin Grund mehr keine freiwlligen Feuerwehrangehörigen einzustellen! *kopfschüttel*
Ich dachte es wäre so schon schwer genug, mit den Arbeitgebern klar zu kommen. Wie wäre es die Gemeinde zahlt wie der Arbeitgeber müsste? Schließlich heimst die Gemeinde die Vorteile durch ehrenamtliche Feuerwehrangehörige ein. Aber vielleicht habe ich den Text ja auch nur Mißverstanden.


Ich vermute mißverstanden.
Auch in Ba-Wü zahlt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall an den FM weiter.
Nur kann er sich diese Kosten wenn die Verletzung oder Erkrankung aus dem Feuerwehrdienst stammt von der Gemeinde ersetzen lassen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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