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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNeues Gesetz für Brand- und Katastrophenschutz in SH7 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio414611
Datum12.07.2007 01:11      MSG-Nr: [ 414611 ]4541 x gelesen

Tach, Post!

Viel interessanter finde ich, dass im Neuentwurf auch gemeinsame Werkfeuerwehren (bisher war das erst nach Prüfung durch das IM möglich) und outgesourcte Werkfeuerwehren möglich sind. § 17 (3):
Eine Werkfeuerwehr kann von mehreren Betrieben und sonstigen Einrichtungen gemeinsam aufgestellt und unterhalten werden. Die Aufgabe kann ebenso durch geeignete Dritte erfüllt werden.
Außerdem sind Feuersicherheitswachen nicht mehr ausschließlich Aufgabe der Feuerwehr.
Abweichend von Absatz 1 kann die Betreiberin oder der Betreiber einer Versammlungsstätte
bei Veranstaltungen die Aufgaben der Feuersicherheitswache mit eigenen Kräften wahrnehmen, wenn die Voraussetzungen nach § 41 Abs. 2 Satz 3 der Versammlungsstättenverordnung vom 5. Juli 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 240) erfüllt sind.



MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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