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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaSchutzkleidung -Welche Mindestmengen notwendig für Wahrnehmbarkeit?-12 Beiträge
AutorJoch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg414747
Datum12.07.2007 17:15      MSG-Nr: [ 414747 ]5830 x gelesen

Ich denke das wird im Anhang B geklärt ..... welche Fläche mit reflektierenden Streifen bedeckt sein muss, aber genaue Flächenangabe kann ich dir leider auch nicht geben.

Die meisten Hersteller, schreiben deshalb immer mit dazu, dass z.B. nur die Einsatzjacke xy von der Firma Z zusammen mit der Einsatzhose xy der Firma Z getragen werden darf, da ansonsten die Forderungen für den Anhang B nicht erfüllt sind.

Nu wäre also nur noch zu klären ... was ist denn der Anhang B eigentlich ?
Ich bin mir nicht 100% sicher, aber Anhang B ist doch nur eine Bezeichnung welche als Freigabe für Verkehrsflächen gilt, oder ?


Mit kameradschaftlichen Grüßen
J. Köhler
http://www.florian-graben-neudorf.de
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Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.
Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann!

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