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Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaSchutzkleidung -Welche Mindestmengen notwendig für Wahrnehmbarkeit?-12 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio414754
Datum12.07.2007 17:58      MSG-Nr: [ 414754 ]5922 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Florian Heidenreichhoffe mir kann jemand helfen. Ich bin gerade auf der Suche bzgl Vorschriften (wenns einen Unterschied gibt/macht speziell für Bayern) die wiedergeben, welche Mindestmengen an fluoreszierendem Hintergrundmaterial und/oder fluoreszierenden Streifen und/oder retro-reflektierende Warnstreifen an einer Feuerwehrjacke/hose vorhanden sein müssen.

Bei EN 469 gar keine, bei HuPF entsprechend dem jeweiligen Abschnitt in HuPF Teil 1 bzw. 4.
Wenn bei EN 469 Warnwirkung gewünscht wird, dann gelten die Mindestflächen nach Anhang B. Das sind 0,13 m² reflektierende und 0,2 m² fluoreszierende Fläche. Das sind, wenn man mit den 5 cm breiten, gelb-silber-gelben Streifen arbeitet, ungefähr 7,8 lfm. Wenn man mit jeweils 5 cm breiten reflektierenden bzw. 5 cm fluoreszierenden Streifen arbeitet, kommt man mit insgesamt ca. 6,60 m aus, wenn man einen Streifen mit kombinierten Eigenschaften nimmt (z.B. Reflexite) kommt man mit 4 m aus.
Nun ist die EN 469 aber eine Norm und keine Vorschrift. Die hier relevante Vorschrift wäre die UVV Feuerwehren, die fordert Warnwirkung nach EN 471, Klasse 2. Das sind dann 0,13 m² reflektierender und 0,5 m² fluorsezierender Fläche. Das ist mit Bestreifung m.E. nicht sinnvoll darstellbar.

Geschrieben von Florian HeidenreichHintergrund ist die Frage, ob Schutzkleidung wie bei den Herren mit den blauen Schultern (also ausschließlich mit retro-reflektierende Warnstreifen)auch in Deutschland möglich wäre

Warum sollte das nicht möglich sein?

Geschrieben von Florian Heidenreichund ob diese dann auch überhaupt ohne Warnweste auf Verkehrswegen (auch BAB) getragen werden dürfte?

Nein.

Geschrieben von Florian HeidenreichOder ob dazu z.B. schon anstelle der blauen Fläche einfach orange Fläche helfen würde?

Es reicht nicht eine orangene Fläche, sondern diese muß die Merkmale nach EN 471 aufweisen, insbesondere hinsichtlich fluoreszierender Wirkung.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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Schutzkleidung -Welche Mindestmengen notwendig für Wahrnehmbarkeit?- - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt