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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaSchutzkleidung -Welche Mindestmengen notwendig für Wahrnehmbarkeit?-12 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio414869
Datum13.07.2007 01:14      MSG-Nr: [ 414869 ]5953 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Florian HeidenreichZusammenfassend kann man also sagen, dass wenn man die EN471 Klasse 2 einhält ausreichend Schutz durch die Bekleidung gegeben ist (da die EN 469 ja teilweise geringere Flächen fordert). Ist dies so richtig?

Mit EN 471, Klasse 2 ist man auf der sicheren Seite, denn das wird in der UVV gefordert. Teilweise sind einige Unfallversicherer der Ansicht, dass Warnwirkung nach EN 469, Anhang B, ausreichend ist (z.B. UK-BW). Andere fordern zwingend EN 471, Klasse 2 (z.B. UK Sachsen), wieder andere haben keine Meinung ("Wie? Warnwestenbefreiung? Um ehrlich zu sein, dass Wort höre ich gerade zum ersten mal." Originalzitiat eines TAD der UK Hessen). Interessant war auch die Antwort der neuen FUK Mitte. Je nachdem wo man anruft kriegt man da wiedersprüchliche Antworten: In Magdeburg (ehemals FUK Sachsen-Anhalt) heißt es eindeutig "EN 471, Klasse 2", in Erfurt (ehemals FUK Thüringen) hieß es "Ja, hmmmm, also.... in Thüringen gilt ja die EN 469 als Beschaffungsgrundlage, deshalb sag ich jetzt mal EN 469 Anhang B müsste ausreichend sein. Aber wir werden das nochmal intern abklären" oder so ähnlich.
Übrigens: Der Bundesverband der Unfallkassen hat mit Rundschreiben 235-2005 eine Information zum Thema universelle [sic!]Feuerwehr-Einsatzkleidung nach EN 469:2005 an seine Mitglieder versandt ( , demnach ist EN 469, Anhang B ausreichend.

Geschrieben von Florian HeidenreichOk. D.h. wenn ich nun alles richtig verstanden habe, sind Bekleidungen derart möglich. Benötigen aber aufgrund der EN 471 Klasse 2 einen Zusatz. Dieser Zusatz kann z.B. durch eine Warnweste entsprechender Norm, oder eben durch ein Koller welches die Forderungen nach EN 471 Klasse 2 erfüllt, erwirkt werden.

Es gibt da mehrere Möglichkeiten:
a) die uncoole: Warnweste (ab 2 ?, qualitativ hochwertige ab ca. 10 ?)
b) die schicke: Man führt einzelne Teile der Bekleidung in fluoreszierender Hintergrundfarbe aus und arbeitet bei den reflektierenden Flächen mit Streifen (wie z.B. hier)
c) die ganzheitliche: Man baut die Bekleidung komplett aus fluoreszierendem Material und arbeitet bei den reflektierenden Flächen mit Streifen (z.B. hier)
d) die prakatische: Man stellt die fluoreszierende Fläche über ein Koller dar, ggf. ergänzt durch fluoreszierende Anteile auf den Reflexstreifen (z.B. gelb-silber-gelb). Damit kann man entweder EN 471 Kl. 2 erreichen (wobei dann das Koller sehr groß wird) oder EN 469, Anhang B. Hat den Vorteil, dass man das Koller separat abnehmen und waschen kann und wenn die fluoreszierende Farbe mal verbleicht ist und keine Warnwirkung mehr besitzt kann man es tauschen.
e) die teure: Man packt ganz viel fluoreszierende und reflektierende Streifen auf die Jacke. Das ist zwar sehr teuer, sieht dafür aber auch wichtig aus.

Geschrieben von Florian HeidenreichWenn ich jetzt alles richtig überschau komm ich weiterhin zur Erkenntnis, dass: Streifen wie am Bayern2000 (also phosphorisierend) 1. garnicht gefordert werden und somit eigentlich auch nur reflektierende Streifen angebracht sein könnten sowie 2. auch gelbe Streifen wie hier (oder auch in anderen (alleinstehenden) Ausführungen) ebenso nicht zwingend vorhanden sein müssen, wenn die fluoreszierende Fläche anders geschaffen wird. Ist dies richtig?

Richtig

Geschrieben von Florian HeidenreichEine etwas weiterführende Frage kam dann noch bei Nachforschungen im Internet auf. Hier (gleich erster Abschnitt) ist die Rede von:
Geschrieben von ---3m.com--- Eine hilfreiche Richtlinie bietet aber eine Empfehlung der bayrischen Gemeinde Unfallversicherung (GUV) die besagt:
Bekleidungsklasse 2 sollte getragen werden bei Arbeiten an Straßen mit ausreichenden Sichtverhältnissen und geringer Verkehrsbelastung und Geschwindigkeiten bis ca. 60 km/h.
Bekleidungsklasse 3 sollte getragen werden bei Arbeiten an Straßen mit schlechten Sichtverhältnissen oder großer Verkehrsdichte oder Geschwindigkeiten von ca. 60 km/h und darüber.
Könnte es nun auch bedeuten, dass ggf. Klasse 3 auf Feuerwehren zutrifft? Vor allem wenn Verkehrswege wie Autobahnen vorhanden sind?


Ja, das kann man sicherlich machen.
Man kann sich aber auch fragen, ob manchmal nicht der GMV einem sagt, dass die Feuerwehr eigentlich nicht im Verkehr arbeitet (das tun beispielsweise Straßenmeister, die deshalb auch durchweg Klasse 3 tragen), sondern vielmehr an einer Einsatzstelle, die doch hoffentlich gesichert ist. Und dann kann man sich fragen, warum der Opa, der heute morgen vor mir mit seinem Rollator die Jahnallee (B 87 im Leipziger Zentrum, vierspurig und an dieser Stelle ohne baulichen Mittelstreifen) überquert und dafür gefühlte 6,5 Minuten gebraucht hat, gar keine Warnkleidung anhatte und auch nicht der Knalkopf, der kurz dahinter auf der rechten Spur seelenruhig seinen 7,5-Tonner vor dem Supermarkt entladen hat. Dann könnte man auf die Idee kommen, dass wir eigentlich mit Warnwesten ganz gut bedient sind. Nur: Leider sind die hat irgendwie uncool, es sei denn sie sind grün, weiß, silber, blau, grün oder rot und es steht irgendwas von -leiter, -führer oder Fachberater drauf.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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Schutzkleidung -Welche Mindestmengen notwendig für Wahrnehmbarkeit?- - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt