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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | |||
Thema | Feuerwehr in der Tagespresse | 26 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 415112 | |||
Datum | 13.07.2007 23:30 MSG-Nr: [ 415112 ] | 9028 x gelesen | |||
Themengruppe: | |||||
Aber bei uns laufen dann "Kommandanten" umher, die bei Einsätzen nur Sandalen und geöffnete Überjacken anhaben, damit man schon von weitem sieht, dass sie "Führungskräfte" sind. Wenn man dagegen aufbegehrt, wird einem ein Maulkorb verpasst. Naja, wenn die Gefährdungsbeurteilung für deren Tätigkeit eine solche Bekleidung rechtfertigt, dann ist das meines Erachtens nichts einzuwenden. Dummerweise gehören solche Personen zumeist in die Gruppe derjenigen, die mit dem Begriff Gefährdungsbeurteilung nichts anfangen können. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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