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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaSprungretter + Abströmsicherung = Unzulässig hohe Rüstzeiten26 Beiträge
AutorDenn8is 8E., Menden / NW415269
Datum15.07.2007 01:50      MSG-Nr: [ 415269 ]11845 x gelesen

Geschrieben von Mathias Zimmer früher gab es da IIRC verschiedene TÜV-Intervalle

Soweit ich mich erinnern kann war das bei Atemluftflaschen 6 Jahre und bei Flaschen, die ausschliesslich als Arbeitsflaschen verwendet werden, 10 Jahre.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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Sprungretter + Abströmsicherung = Unzulässig hohe Rüstzeiten - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt