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| Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
| Thema | Sprungretter + Abströmsicherung = Unzulässig hohe Rüstzeiten | 26 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 415285 | ||
| Datum | 15.07.2007 11:16 MSG-Nr: [ 415285 ] | 11485 x gelesen | ||
Geschrieben von Mathias Zimmer das ist beileibe keine "Dummfugregel" Doch, ist es. Geschrieben von Mathias Zimmer Hintergrund ist, dass bei völliger Entleerung und anschließender Abkühlung ein Unterdruck in der Flasche entsteht. Wenn die Flasche dann geöffnet wird, strömt ungereinigte und ungetrocknete Umgebungsluft hinein. Als Tauchlehrer und langjähriger Intensivtaucher weiß ich sehr wohl den Hintergrund um diese Regel. Geschrieben von Mathias Zimmer Wenn die Flasche dann geöffnet wird, strömt ungereinigte und ungetrocknete Umgebungsluft hinein. Um ungereinigte Luft geht es sicherlich nicht, sonst dürftest du unsere Luft wohl nicht mehr einatmen :-) Es geht darum, dass überhaupt Luft incl. der enthaltenen Luftfeuchtigkeit in die Flasche kommt. Diesen Umstand bei einer TAUCH-Flasche für innere Korrosion verantwortlich zumachen ist lächerlich, denn du wirst immer etwas Wasser in die Flasche kriegen, meistens durch schlecht gewartete Kompressoren überall dort, wo Taucher in Scharen auftreten, denn dort zählt nur eines: Profit. Ich unterziehe meine Flaschen jährlich einer Inneninspektion und bedingt durch die intensive Nutzung (bei meiner pers. Flasche zwischen 200 und 400 Füllungen p.a.) kommt da nach einem Jahr meistens ein gutes Schnapsglas voll Wasser raus. Wenn übermässiger Rostansatz vorhanden ist, wird die Flasche gerommelt, ansonsten nur getrocknet, der Sinterfilter am Ventil erneuert und gut ists. Diese Maßnahmen stünden Feuerwehrs (wegen geringerer Nutzung alle 3 Jahre) sicherlich besser an, als bei einer entleerten Flasche die Füllung zu verweigern und die Flasche für TÜV-fällig zu erklären, wie es in meinem Kreis gehandhabt wird. Geschrieben von Mathias Zimmer IIRC ist ein geringer Überdruck durchaus zulässig, ohne die einschlägigen Gefahrgutvorschriften zu tangieren. Bei einer gewerblich organisierten Busreise unterliegst du voll und ganz den ADR-Vorschriften. Nach diesen gilt eine Flasche ab einem Druck von 2 Bar als gefüllt. Gruß Peter | ||||
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