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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDrehleiter vorgeschrieben?38 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / Bayern415539
Datum16.07.2007 18:53      MSG-Nr: [ 415539 ]11795 x gelesen

Geschrieben von Jan Ole Unger Es kann im Einzelfall sicherlich mal sein, dass es Verträge zwischen zwei Kommunen über die Gestellung einer DL im Einsatzfall gibt, aber das dürfte doch eher die Ausnahme denn die Regel sein.
Braucht es auch nicht, siehe Art. 17 BayFwG.:
(1) Die gemeindlichen Feuerwehren haben bei Bedarf auch außerhalb des Gemeindegebietes
Hilfe zu leisten, soweit der Abwehrende Brandschutz und der
Technische Hilfsdienst in der eigenen Gemeinde dadurch nicht wesentlich gefährdet
werden.
(2) Die Hilfeleistung ist bis zu einer Entfernung von 15 Kilometern Luftlinie von der
Grenze des Gemeindegebietes kostenlos; im übrigen hat die Gemeinde, in deren
Gebiet Hilfe geleistet worden ist, auf Antrag die Aufwendungen zu erstatten.

Gruss

Anton Kastner

FF Mühlhausen



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