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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaPetition, war: Heckwarnanlagen verboten...49 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio415762
Datum18.07.2007 00:00      MSG-Nr: [ 415762 ]21508 x gelesen
Infos:
  • 30.08.08 MTW mit Heckwarnanlage

  • Tach, Post!

    Geschrieben von Ulrich Cimolinoder einzige Weg wie es funktioniert: Wie die Bayern ganz brutal in die MEdien und auf das Problem DRASTISCH hinweisen. Die Argumente der Gegenseite erledigen sich von selbst

    Entwurf eines Schreibens an die zuständigen Angeordneten im Deutschen Bundestag sowie den Länderparlamenten. Wenn nur 1 Promille aller Feuerwehrangehörigen seine Volksvertreter über das Problem informiert und eine Lösung fordert kann uns keiner überhören.



    Sehr geehrte/r Frau/Herr,

    aich wende ich mich als Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr x an Sie (wenngleich ich dieses Schreiben rein privat und ausdrücklich nicht im Namen der Freiwilligen Feuerwehr x verfasse). Es geht mir um ein Thema, welches mir besonders am Herzen liegt: der Sicherheit von 1,1 Mio. Feuerwehrangehörigen in Deutschland.
    Zum Hintergrund: Die StVZO regelt die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit gelbem und blauem Blinklicht sowie Warneinrichtungen. Nun tritt die paradoxe Situation ein, dass Warnanlagen, wie sie Fahrzeuge der Straßen- und Autobahnmeistereien verwenden, nicht an Feuerwehrfahrzeugen verwendet werden dürfen. Oder anders gesagt: Was für Fahrzeuge der Straßen- und Autobahnmeistereien zwingend vorgeschrieben ist, ist für Fahrzeuge der Feuerwehren in den meisten Teilen Deutschlands explizit verboten. Löbliche Ausnahme ist hier das Bundesland Bayern, welches über eine Ausnahmegenehmigung die Anbringung von Warnanlagen gestattet (http://www.lfv-bayern.de/cms/news/2007/07/03/heckabsicherung.html).
    Diese Rechtslage ist für mich - und die wahrscheinlich meisten meiner Feuerwehrkameraden - völlig unverständlich. Der Kamerad Daniel Balz aus Westhofen (Rheinland-Pfalz) hat daher am 09.06.2007 eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht mit dem Ziel, die Anbringung von Heckwarnanlagen an Fahrzeugen der Feuerwehr grundsätzlich zu erlauben. Der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages teilte Herrn Balz heute in seiner Antwort mit, dass aufgrund unterschiedlicher Auffassungen der Länder derzeit eine bundesweite Ausnahmeregelung nicht möglich ist. Die Antwort des Petitionsausschusses der Deutschen Bundestages kann unter http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=415717 lesen.
    Ebenfalls heute, 17.07.2007, raste gegen 13:00 Uhr auf der BAB 7 Höhe Felsberg ein Autofahrer in eine Einsatzstelle der Feuerwehr. Dabei wurde ein 24jähriger Feuerwehrangehöriger schwer verletzt (http://www.nh24.de/content/view/6232/1/). Wie sowas aussieht kann man sich unter http://forum.hna.de/foto/thumbnails.php?album=1783 anschauen.
    Sehr geehrte/r Frau/Herr, ich finde es untragbar, dass 1,1 Millionen Feuerwehrangehörige täglich ihr Leben und ihre Gesundheit rsikieren (müssen) und eine technische Maßnahme, die unsere Sicherheit in nachweislich gefährlichen Situationen ein klein wenig verbessern kann nur deshalb nicht realisiert werden kann, weil 16 Bundesländer diesbzgl. unterschiedliche Auffassungen haben. Feuerwehrleute können sich ihre Einsätze nicht aussuchen. Wir helfen jedem, gleich welcher Nationalität oder Weltanschauung und egal in welchem Bundesland. Wir sind das Ehrenamt und die Zivilcourage, welche Politiker gerne in Reden fordern und vorgeben zu fördern. Aber: Uns ist nicht mit einer Anhebung der Steuerfreibeträge für ehrenamtlich Tätige geholfen, solange wir bei Einsätzen im Straßenverkehr um unser Leben fürchten müssen, solange wir fürchten müssen, von einem Einsatz nicht wieder gesund zu unseren Familien zurückzukehren, weil uns die förderale Bürokratie den Schutz verweigert, den sie anderen zugesteht. Während Bürokraten über die Frage diskutieren, ob sechs von rechts nach links aufleuchtende gelbe Warnlampen eine (der Feuerwehr nicht zustehende) Verkehrsregelung im Sinne der StVO ist, rücken wir weiterhin zu Einsätzen im Straßenverkehr aus. Ohne eben diese Heckwarnanlage, die uns zwar schützen könnte, aber nicht schützen darf.
    Sehr geehrte/r Frau/Herr, ich möchte Sie bitten alles in Ihrer Macht stehende zu tun, damit diese für uns untragbare Situation endlich ein Ende hat. Ich möchte Sie weiterhin bitten, dieses Schreiben auch an die zuständigen Verkehrsexperten Ihrer Fraktion im Deutschen Bundestag weiterzuleiten und eine schnellstmögliche Lösung im Sinne der Sicherheit zu fordern. Ich und 1,1 Millionen Feuerwehrangehörige in Deutschland danken Ihnen vorab für Ihre Hilfe.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Miss Unsexy 2007: Platz 27

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    Petition, war: Heckwarnanlagen verboten... - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt