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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsätze über Kreis- bzw . Verwaltunggrenzen14 Beiträge
AutorWolf8gan8g M8., Kerpen / NRW415882
Datum18.07.2007 21:51      MSG-Nr: [ 415882 ]6439 x gelesen

Geschrieben von Michael WulfDas heißt also: Unter 15 Kilometern generell für lau, egal ob im Kreis oder nicht.
Über 15 Kilometern kann die Gemeinde Kohle einfordern, wenn sie will.


Das gilt aber nur für die tatsächlich entstandenen Kosten. Einen regulären Gebührenbescheid kann man nicht schreiben (überörtliche Hilfe/Amtshilfe)

MkG

Wolfgang



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