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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsätze über Kreis- bzw . Verwaltunggrenzen14 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen415884
Datum18.07.2007 22:05      MSG-Nr: [ 415884 ]6482 x gelesen

Hallo,

ja natürlich. Es geht ja auch nur darum, dass die Kommune überhaupt die Möglichkeit hat, die Kosten einzufordern. Bis zu 15 km Entfernung wird das ja vom Gesetz ausdrücklich verwehrt.

Grüße

Micha



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