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RubrikSonstiges zurück
ThemaWas ist denn das?18 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.415918
Datum19.07.2007 08:12      MSG-Nr: [ 415918 ]5026 x gelesen

Geschrieben von Ingo zum FeldeDas ist eigentlich ein Grund die Untescheidung zwischen Grundausstattung/ Stützpunkt und Schwerpunkt aufzuheben.
Ein paar Leitlinien sollte man schon lassen. So schlecht ist die Klassifizierung auch nicht. Hängt auch ein wenig davon ab, wie es kommuniziert wird.

Geschrieben von Ingo zum FeldeDie Gemeinde hat > 25000EW und braucht einen Stützpunkt und einen Schwerpunkt.

Für die nicht Niedersachsen:
Es gibt hier in der MindestärkeVO nur zwei größen von Feuerwehren:
<15000 EW 2x Stützpunkt mit je LF10/6 + TLF/RW/SW
oder
>15000EW 1x Schwerpunkt (LF16/12+TLF16/25+RW/DL/SW+ELW/KdW), 1x Sützpunkt

Thorsten hat ja schon geschrieben, dass ihm die Ortswehren mit Grundausstattung fehlen. Und auch die Zahl mit 25.000 EW kann ich in meiner Mindeststärkeverordnung nicht finden. Sonst gibt es noch den Hinweis, dass bei fünf Ortswehren ein als Stützpunkt ausgestattet sein soll.. Bei zehn Ortswehren, zwei Stützpunkte usw. ...
Ab 15.000 EW in der Gemeinden empfiehlt man einen Schwerpunkt. Muss aber auch nicht. Bei ländlich strukturierte Gemeinden kann darauf verzichtet werden.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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