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Thema | Was ist denn das? | 18 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 415918 | ||
Datum | 19.07.2007 08:12 MSG-Nr: [ 415918 ] | 5026 x gelesen | ||
Geschrieben von Ingo zum Felde Das ist eigentlich ein Grund die Untescheidung zwischen Grundausstattung/ Stützpunkt und Schwerpunkt aufzuheben. Ein paar Leitlinien sollte man schon lassen. So schlecht ist die Klassifizierung auch nicht. Hängt auch ein wenig davon ab, wie es kommuniziert wird. Geschrieben von Ingo zum Felde Die Gemeinde hat > 25000EW und braucht einen Stützpunkt und einen Schwerpunkt. Thorsten hat ja schon geschrieben, dass ihm die Ortswehren mit Grundausstattung fehlen. Und auch die Zahl mit 25.000 EW kann ich in meiner Mindeststärkeverordnung nicht finden. Sonst gibt es noch den Hinweis, dass bei fünf Ortswehren ein als Stützpunkt ausgestattet sein soll.. Bei zehn Ortswehren, zwei Stützpunkte usw. ... Ab 15.000 EW in der Gemeinden empfiehlt man einen Schwerpunkt. Muss aber auch nicht. Bei ländlich strukturierte Gemeinden kann darauf verzichtet werden. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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