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Thema | Fortbildung (war: Störer in der Feuerwehr) | 19 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 416068 | |||
Datum | 19.07.2007 23:38 MSG-Nr: [ 416068 ] | 6774 x gelesen | |||
Warum hängen wir alle, an den "gewöhnten" Abendveranstaltungen a 2 - 3 h ? Weil sie im Grunde genommen am ehesten die Möglichkeit bieten, daß auch Schichtdienstler auf eine entsprechende Stundenzahl kommen und weil -wie G.B. richtig bemerkte- die Wochendenden bei vielen schon sehr knapp bemessen sind. Warum keine Ausbildungsveranstaltungen über die Abteilungs- oder gar Wehrgrenzen? Das halte ich für sehr wichtig. Insbesondere für Funktionen, die nicht so breit gestreut sind und/oder denken in größeren Dimensionen voraussetzen. Gruppenführerweiterbildung z.B. sollte m.E. primär auf Gemeideebene (Samtgemeineebene,VG-Ebene,... - je nach BL und tatsächlicher Größe erfolgen). Sekundäre weiterbildungsmöglichkeiten auf Kreis- und Landesebene sind auch nicht zu verachten. Je mehr größer der einbezogene Kreis, desto größer ist notwendigerweise auch die Terminvielfalt aus der der Personenkreis wählen kann. Damit ist zu erreichen, daß die Termine die ja zusätzlich zum Basisdienst notwendig sind so gelegt werden können, daß sie dem Teilnehmer am besten "in den Kram passen". Zugführerweiterbildung sollte (mal abgesehen von ein bis zwei Koodinierungstreffen auf Gemeindeebenen (...)) primär auf Kreisebene erfolgen. Sekundär ggf. auch die LFS. Gleiche Überlegungen kann man auch für weitere Tätigkeitsfelder anstellen. Fortbildungen für einige Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche lassen sich in den normalen laufenden Fortbildungsdienst integrieren (z.B. allgemeine Maschinistentätigkeiten, Funk oder die Einsatzübung der AGT / durch entsprechende Aufgabenverteilungen) und erfordern nicht unbedingt weitere Termine. Anders sieht es jedoch z.B. bei der Belastungsübung für AGT oder gezielte Fahrerschulung aus, welche ja explzit nur diesen Personenkreis anspricht. Wichtig ist jedoch im Grunde genommen die Fage wie viel Zusatzausbildung braucht man über die 40 Stunden hinaus wenn man umfangreichere Gerätschaften (außerhalb des Bereiches für besonders gschultes Personal) vorhält und welcher Fortbildungsbedarf sich für FA mit besonderen Qualifikationen ergibt. Leider wird man dafür nur in ganz wenigen Fällen verwertbare Zahlen finden. MkG Marc
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