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Feuerwehrdienstvorschrift
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
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RubrikSonstiges zurück
ThemaFortbildung (war: Störer in der Feuerwehr)19 Beiträge
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP416140
Datum20.07.2007 18:38      MSG-Nr: [ 416140 ]6751 x gelesen

In der FwDV 2 ist mir folgender Abschnitt aufgefallen:

1.12 Führungskräfte ab Gruppenführer, insbesondere Leiter von Feuerwehren, sowie die Ausbilder sollen zusätzlich innerhalb von jeweils höchstens sechs Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt der Übernahme der Funktion, nachweislich an einem Fortbildungseminar teilnehmen.

Ich muss da passen, sowas gibt es in unserer Feuerwehr bzw. in unserer VG nicht. In meiner Zweitwehr gibt es ca. 5-6 mal im Jahr Gruppenführerfortbildungen. Das ist aber eine Sache der einzelnen Wehr.
Wie wird das anderswo gehandhabt?


Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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