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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | |||
Thema | Feuerwehr in neuer Allianz gegen Rechtsextremismus | 66 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 416211 | |||
Datum | 21.07.2007 10:15 MSG-Nr: [ 416211 ] | 28979 x gelesen | |||
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Festzustellen ob jemand in der eigenen Feuerwehr "Rechtsextremistisch", ist m.E. gar nicht so einfach. Noch viel schwieriger ist die Frage, wie mit einem Verdacht umzugehen ist. Leider scheint man es in einigen Regionen wohl darauf zu beschränken festzustellen, ob jemand irgendeiner rechten Gruppierung/Partei angehört. Dies ist meines Erachtens jedoch problematisch sofern es sich nicht um verbotene Organisationen handelt. Zwar werden eigentlich alle Parteien des rechten Spektrums durch die Verfassungsschutzbehörden beobachtet, gleiches gilt aber auch für die Parteien im linken Bereich. Wenn also die Mitgliedschaft in NPD, REP & Co. ein Ausschlußgrund darstellen, so müßte das gleichermaßen für die Mitgliedschaft in der SED-Nachfolgepartei und anderen Gruppierungen gelten. Was anderes ist es natürlich, wenn das Verhalten der betreffenden Person ganz klar darauf schließen läßt, daß sie sich nicht mit ihren Handlungen im Rahmen der FDGO bewegt. Dies ist jedoch dann (egal bei welcher Ausrichtung der Person) eine klar begündbare Einzelfallentscheidung. MkG Marc
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