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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themadarf WL zur Kontrolle auf privaten Grundstücken?18 Beiträge
AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü416480
Datum22.07.2007 15:08      MSG-Nr: [ 416480 ]7640 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Reppin Stievsomit ist er schonmal nicht in der erlaubten Zeit!

Die Verordnung ist schon desahlb irrelevant, weil gelbe Säcke nicht zu pflanzlichen Abfällen gehören.

Geschrieben von Reppin StievHabe dem Bürger erstmal gesagt, dass er das nächste mal die polizei rufen soll und die entscheidet ob die Fw zum Einsatz kommt.

Genau so würde ich auch vorgehen. Die Pol kann dann bei Bedarf Amtshilfe zur Gefahrenabwehr anfordern.

Gruß Fabian



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