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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | darf WL zur Kontrolle auf privaten Grundstücken? | 18 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8P., Heukewalde / Thüringen | 416495 | ||
Datum | 22.07.2007 15:33 MSG-Nr: [ 416495 ] | 7606 x gelesen | ||
Hallo zusammen, also ich kenne es das man nur Laub und Astschnitt in Bestimmten zeiten verbrennen darf. Alles was in die Tonne kommt nicht! Das ist schon einmal ein verstoß gegen das Umweltgesetz und wenn das Feuer nicht einn "nutzfeuer" (grillen, Verbrennen von Ästen im Zeitraum) muss es angemeldet werden, wenn nicht kann der Nachbar die Feuerwehr rufen und die machen das Feuer aus und der Verursacher zahlt. Ich kenn es so, wenn jemand anderer Meinung, auch gut. Alles meine persönliche Meinung Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten | ||||
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