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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themadarf WL zur Kontrolle auf privaten Grundstücken?18 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio416499
Datum22.07.2007 15:51      MSG-Nr: [ 416499 ]7546 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Reppin StievKann mir jemand Gesetze sagen, wo das betreten fremder Gründstücke zur Gefahrenabwehr des LK Ohrekreis geregelt ist.

Brand- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, § 26 Abs. 3.
M.E. liegen die Vorraussetzungen des BrSvhG Sachsen-Anhalt für ein Betreten fremden Grundes nicht vor, weshalb ich persönlich mich aus dieser Nachbarschaftsstreiterei tunlichst raushalten würde. Könnte sonst viel Ärger geben.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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