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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | darf WL zur Kontrolle auf privaten Grundstücken? | 18 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 416553 | ||
Datum | 22.07.2007 20:24 MSG-Nr: [ 416553 ] | 7622 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Michael Wulf wozu Info an die Leitstelle? Wenn die Handwerker (SB) sich an die Vorgaben gehalten und fachgerecht gearbeitet haben, sollte sich die Menge austretenden Rauches beim Blower-Door-Test im Bereich von kaum bis nahezu gar nicht befinden. Würde das immer 100%ig klappen, bräuchte man den Test nicht, oder? Ein sauber ausgeführter Neubau ist sicher recht dicht, aber bei Altbauten? In Verbindung mit Nebelmaschine/Rauchpatrone zum lokalisieren der Lecks könnte es ggf. Passanten zum alarmieren der Fw veranlassen, wenn der Nebel aus dem Dachstuhl quillt oder durch die Fenster zu sehen ist. Oder man nach Testende querlüftet zum entrauchen. Gruß, Thorben | ||||
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