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RubrikFeuerwehrverbände zurück
ThemaFeuerwehr in neuer Allianz gegen Rechtsextremismus66 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz416581
Datum22.07.2007 23:17      MSG-Nr: [ 416581 ]28905 x gelesen
Infos:
  • 25.08.07 Feuerwehr Schleusingen - eine Wehr mit Rückgrat
  • 25.08.07 Eine Kleinstadt wehrt sich - u.A. die Feuerwehr verhindert den Eintritt eines NPD-Kreisvorsitzenden
  • 21.07.07 'solid (Wikipedia)
  • 20.07.07 Feuerwehr in neuer Allianz gegen Rechtsextremismus

  • Hallo!

    Nur mal eben so:

    Artikel 3
    [Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.


    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


    und so:

    Artikel 18
    [Verwirkung von Grundrechten]
    Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.


    Jemanden auszugrenzen oder bewusst zu Benachteiligen (diskremineren) halte ich zuerst einmal für Bedenklich. Egal in welche Richtung die betreffende Person politisch einzuordnen ist. Wie schon mehrfach angeführt, führt ein Ausgrenzen dazu, dass sich diese Personen sehr bedeckt halten werden. Man wird sie erst dann erkennen wenn es zu spät ist. Die "Rechte" versucht zur Zeit genau das was der "Linken" schon gelungen ist; den Marsch durch die Institutionen. Gerade durch die Antipropaganda sind die Gefährlichen nicht die rechten oder linken Schlägertrupps sondern die "Stillen" Kämpfer die sich langsam nach oben arbeiten.
    Diese "Leisetreter" werden durch solche Aktionen sogar noch gestärkt. Ich könnte jedesmal kotzen wenn ich z.B die rechten Sprüche nach dem Motto: "Den Deutschen verbietet man den Mund und die Mullahs dürfen in Deutschland zum heiligen Krieg aufrufen". (Gekürzt und entschärft)

    Wenn wir Personen in der Feuerwehr entdecken sollte die politisch oder auch religiös wohl eher zum verfassungsfeindlichen Radikalismus neigen, sollten wir zumindest versuchen auf diese Personen einzugehen. Klar, man kann nicht alles ausdiskutieren, aber solche Leute direkt in die Tonne klopfen halte ich für den falschen Weg. Zumindes sollte man versuchen diese Menschen wieder "zurückzuholen".

    Wenn sich die Feuerwehr an solchen öffentlichen Aktionen mit "Hurra" beteiligt, dann können wir auch nicht mehr von einer "neutralen" Feuerwehr sprechen. Solche Beispiele wie der rechte Gruppenführer der einen Einsatz an der Dönerbude sabotiert...was soll denn das? Wollt Ihr Euch dann auch vorwerfen lassen Ihr hättet die Parteizentrale der NPD oder DVU oder wie der rechte Klüngel heisst bewusst falsch gelöscht damit der Schaden auch recht groß wird? Das ist doch Quatsch.

    Schuster bleib bei Deinen Leisten. Das Motto der Feuerwehr heißt immer noch: "Retten, Löschen, Bergen, Schützen". Von politischen Aktionen steht da nichts.
    Solange eine Partei oder Gruppierung nicht offiziell verboten ist und solange sich die Mitglieder dieser PArteien oder Gruppierungen im Dienst gem. den gültigen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften verhalten, und das Ansehen der Feuerwehr nicht nachhaltig schädigen, solange haben wir keine Hieb- und Stichfeste handhabe gegen diesen Personenkreis. Ihr kennt die Gründe die überhaupt ein erfolgreiches Ausschlussverfahren aus der Feuerwehr ermöglichen? Ein solcher Schuss kann schwer nach hinten losgehen. Da kann ganz schnell das VErwaltungsgericht ein Wörtchen mitreden. Also Vorsicht!

    Gruß vom Berg

    Jakob


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